Heute traf doch noch eine Stellungnahme von Xing ein, verschickt von Yee Wah Tsoi, Junior Manager Corporate Communications, und laut seiner Aussage stammend von Timo Möbius, Xing-Datenschutzbeauftragter. Leider brachte diese Stellungnahme kein wirkliches Licht in die AGB – eher eine Bestätigung dessen, dass Xing Handlungen von Menschen außerhalb der eigenen Plattform durch Ausschluss maßregeln möchte:
Aus diesem Grund behalten wir uns das Recht vor, Nutzer, die mit ihren Handlungen auf der Plattform und außerhalb dieser anderen Schaden zufügen könnten, nach eingehender individueller Prüfung von der Mitgliedschaft auszuschließen.
Gewagt ist die Aussage, man bräuchte für einen Ausschluss „eindeutige Beweise, z.B. gerichtliche Beschlüsse“. Nach den AGB sind diese „eindeutigen Beweise“ nicht notwendig.
Ferner beruft sich Herr Möbius auf die Aussage der Stiftung Warentest, die den Xing-AGB lediglich „sehr geringe“ Mängel bescheinigt habe. Die Stiftung Warentest beschäftige sich jedoch primär mit dem Umgang der Netzwerke mit den von den Nutzern mitgeteilten Daten. Die von mir angesprochenen Punkte waren also nicht Gegenstand der Betrachtung. Und „sehr gering“ wurden die Mängel in den AGB hinsichtlich unwirksamer Klauseln bewertet. Der Vollständigkeit sei hier noch erwähnt, dass die test-Gesamtbewertung „deutliche Mängel“ lautete.
Danach zitiert Herr Möbius noch einmal aus mir unbekanntem Grund ausführlich die eigenen AGB. Nachfolgend der komplette Wortlaut der Antwort, schließlich hatte ich die Veröffentlichung als Stellungnahme Xing zugesagt.
Sehr geehrter Herr Dr. Ludwig, vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei erhalten Sie die Erklärung von unserem XING-Datenschutzbeauftragten Timo Möbius: „XING als Business-Netzwerk ist ein vertrauenswürdiges Umfeld, in dem unsere Nutzer lohnende Geschäfte, spannenden Austausch oder einfach Kommunikation mit Kollegen betreiben können. Die Voraussetzung all dessen ist die sichere Nutzung unseres Netzwerks. Daher möchten wir unsere Mitglieder vor unseriösen Nutzern schützen. Unsere AGB geben uns dabei vielfältige Mittel an die Hand, um gegen XING-Mitglieder vorzugehen, die gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzen. Allerdings benötigen wir hierzu eindeutige Beweise, z.B. gerichtliche Beschlüsse. Selbstverständlich ist es uns nicht möglich, jede mögliche Form eines schweren Verstoßes in den AGB aufzulisten. Aus diesem Grund behalten wir uns das Recht vor, Nutzer, die mit ihren Handlungen auf der Plattform und außerhalb dieser anderen Schaden zufügen könnten, nach eingehender individueller Prüfung von der Mitgliedschaft auszuschließen. Es ist jedoch äußerst selten, dass wir Mitgliedern aufgrund dieser Verstöße kündigen müssen. Übrigens hat die Stiftung Warentest im März 2010 die AGB verschiedener Online-Netzwerke überprüft. Unsere AGB haben gut abgeschnitten („sehr geringe“ Mängel). Der Vollständigkeit halber, möchte ich darauf hinweisen, dass der Punkt 6.3 aus den AGB der XING AG in Gänze die folgenden Punkte beinhaltet (siehe: https://www.xing.com/app/user?op=tandc#6): `6.3 Ein wichtiger Grund für XING liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für XING unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von XING und des Nutzers nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind insbesondere die folgenden Ereignisse: Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Nutzer, Verstoß des Nutzers gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere aus Ziffer 2 und 4 dieser AGB, der Ruf der auf den XING-Websites angebotenen Dienste wird durch die Präsenz des Nutzers erheblich beeinträchtigt (z. B., wenn sich nach Registrierung des Nutzers herausstellt, dass der Nutzer wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig verurteilt ist und anderen Nutzern diese Verurteilung bekannt ist); der Nutzer wirbt für Vereinigungen oder Gemeinschaften – oder deren Methoden oder Aktivitäten –, die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden; der Nutzer schädigt einen oder mehrere andere Nutzer oder der Nutzer ist Mitglied einer Sekte oder einer in Deutschland umstrittenen Glaubensgemeinschaft.`“ Mit freundlichen Grüßen Yee Wah Tsoi --------------------------------- Yee Wah Tsoi Junior Manager Corporate Communications